Bedingungen des Sendungsschutzes (Cargo-Insurance Opt-in)

Stand: 21.05.2026 · Version 1.0.0

Anbieter: Armin Imamovic, samoTransport Kölner Landstraße 36, 52428 Jülich E-Mail: info@samotransport.de

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§ 1 Gegenstand des Sendungsschutzes

(1) Der Sendungsschutz ist eine optionale, zusätzliche Absicherung des Versenders gegen Beschädigung oder Verlust einer über die Plattform samoTransport vermittelten Sendung.

(2) Der Versender kann den Sendungsschutz im Rahmen der Auftragserfassung pro Sendung gesondert buchen. Ohne ausdrückliche Buchung besteht kein Sendungsschutz im Sinne dieser Bedingungen.

(3) Wichtiger Hinweis: Der Sendungsschutz wird in der aktuellen Phase aus einem von samoTransport bereitgestellten Plattform-Garantie-Fonds finanziert. Es handelt sich nicht um eine Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und nicht um einen Vertrag mit einem externen Versicherer. Die Auszahlungspflicht trägt der Plattformbetreiber direkt. Eine Ausweitung auf eine externe Versicherungslösung ist für eine spätere Plattform-Phase vorgesehen und wird den Nutzern rechtzeitig kommuniziert.

(4) Die gesetzliche Frachtführerhaftung des Fahrers gemäß §§ 407 ff. HGB bzw. CMR bleibt unberührt. Der Sendungsschutz greift ergänzend zu Ansprüchen aus Frachtführerhaftung.

§ 2 Prämie

(1) Die Prämie für den Sendungsschutz beträgt 2 % des durch den Versender deklarierten Warenwerts.

(2) Die Mindestprämie beträgt 5,00 € pro Sendung.

(3) Die Prämie wird zusammen mit dem Auftragsbetrag über Stripe eingezogen und ist sofort fällig.

(4) Bei Stornierung des Auftrags vor Übernahme der Sendung durch den Fahrer wird die Prämie vollständig erstattet.

§ 3 Maximale Deckungssumme

(1) Die maximale Auszahlung pro Sendung ist auf den deklarierten Warenwert, höchstens jedoch auf 5.000 € begrenzt.

(2) Für Sendungen mit einem deklarierten Warenwert über 5.000 € empfiehlt der Plattformbetreiber den Abschluss einer separaten Transportversicherung über einen externen Versicherer.

§ 4 Versicherte Risiken

Der Sendungsschutz deckt folgende Risiken während der Transportphase (Übernahme durch den Fahrer bis Übergabe an den Empfänger):

1. Beschädigung der Sendung durch Unfall, unsachgemäße Handhabung oder mechanische Einwirkung, 2. Verlust der Sendung (Diebstahl, Abhandenkommen, Nicht-Auffinden), 3. Verspätung über 72 Stunden hinausgehend mit nachweisbarem materiellen Schaden (z. B. verderbliche Ware mit Marktwertverlust).

§ 5 Ausschlüsse

Vom Sendungsschutz ausgeschlossen sind:

1. Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck über 500 € Stückwert, 2. Sendungen, die bereits vor Übergabe beschädigt waren, 3. Schäden infolge unzureichender Verpackung durch den Versender, 4. Schäden durch inhärente Eigenschaften der Ware (Verderb verderblicher Lebensmittel ohne vereinbarte Kühlung, Korrosion, Selbstentzündung), 5. Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, Streik, Terrorakte, 6. Naturkatastrophen (Erdbeben, Vulkanausbruch, Hochwasser, Sturm Windstärke 10+), 7. Beschlagnahme oder Eingriffe von hoher Hand, 8. Strahlenschäden durch ionisierende Strahlung, 9. vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen des Versenders, Empfängers oder ihrer Hilfspersonen, 10. Verbotene Güter gemäß § 3 Abs. 4 AGB, 11. Schäden, die der Versender nicht innerhalb der Frist nach § 7 dieser Bedingungen anzeigt, 12. Bagatellschäden unter 30 € Wertminderung.

§ 6 Selbstbeteiligung

(1) Im Schadensfall trägt der Versender eine Selbstbeteiligung von 50,00 € je Schadensereignis.

(2) Die Selbstbeteiligung wird bei Auszahlung des Schadenersatzes in Abzug gebracht.

§ 7 Schadensmeldung

(1) Der Schaden ist dem Plattformbetreiber innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung über das Schadenmeldeformular der Plattform anzuzeigen.

(2) Der Schadensanzeige sind beizufügen:

  • detaillierte Beschreibung des Schadens,
  • Fotos der beschädigten Sendung sowie der Verpackung,
  • Foto-Übergabeprotokoll des Fahrers,
  • Kaufbeleg oder anderer Nachweis des Warenwerts,
  • bei Verlust: schriftliche Bestätigung des Empfängers über das Fehlen der Sendung.

(3) Verspätet eingereichte oder unvollständige Schadensmeldungen führen zum Verlust des Anspruchs aus dem Sendungsschutz.

(4) Der Versender ist verpflichtet, beschädigte Sendungen und deren Verpackung bis zum Abschluss der Schadensbearbeitung aufzubewahren.

§ 8 Bearbeitungsdauer und Auszahlung

(1) Der Plattformbetreiber bestätigt den Eingang der Schadensmeldung innerhalb von 3 Werktagen.

(2) Die Schadensbearbeitung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen ab Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen.

(3) Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Versender benannte Bankkonto.

(4) Bei Bedarf kann der Plattformbetreiber einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten trägt – außer im Falle nachgewiesenen Anspruchs – der Plattformbetreiber.

§ 9 Subrogation

Mit Auszahlung des Schadensbetrags gehen die Ansprüche des Versenders gegen den Fahrer aus Frachtführerhaftung in Höhe der Auszahlung auf den Plattformbetreiber über. Der Versender unterstützt den Plattformbetreiber bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.

§ 10 Mitwirkungspflichten

(1) Der Versender ist verpflichtet, alle zur Schadensermittlung erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen.

(2) Falsche oder vorsätzlich irreführende Angaben führen zum vollständigen Verlust des Anspruchs aus dem Sendungsschutz und können strafrechtliche Konsequenzen (§ 263 StGB) nach sich ziehen.

§ 11 Verjährung

Ansprüche aus dem Sendungsschutz verjähren nach einem Jahr ab dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat. Die Verjährung ist gehemmt während laufender Schadensbearbeitung.

§ 12 Geltendes Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Jülich.

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Ende der Sendungsschutz-Bedingungen · Stand 21.05.2026